Die Sächsische Staatsregierung hat am 5. März 2021 eine erneute Verlängerung des Lockdowns beschlossen. Die geltenden Corona-Maßnahmen werden im Wesentlichen fortgeführt. Die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gilt bis einschließlich 7. März 2021. Ab dem 8. März lässt der Freistaat mit seiner neuen Corona-Schutz-Verordnung mehr Kontakte und vorsichtige Lockerungen zu.
»Wir gegen Corona« – Corona-Maßnahmen in Sachsen vom 8. März bis 31. März 2021: Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
Neue Regeln für Einreisende aus Virusvariantengebieten
Seit dem 14. Februar 2021 gelten für Grenzpendler und Grenzgänger aus Virusvariantengebieten neue Regelungen: Aufgrund der sich ausbreitenden Mutationen im Nachbarland Tschechien hat der Freistaat Sachsen seine Quarantäne-Verordnung mit den Vorschriften für Einreisende geändert.
Nähere Informationen
Lesen Sie nach, welche Regeln aktuell im Freistaat Sachsen gelten: https://www.coronavirus.sachsen.de